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Gerichtsgutachten

Die gutachterliche Tätigkeit für Behörden und Gerichte wird, nach der öffentlichen Bestellung und Vereidigung durch die Industrie- und Handelskammer zu Rostock, seit 2000 ausgeübt. Sie umfasst das Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“.

Die Erstellung der Gutachten für Gerichte unterscheidet sich formell stark von der beratenden Tätigkeit als Privatgutachter. Die Themensetzung durch den Beweisbeschluss des Gerichtes sowie die Befugnisse und Verbote gemäß den Regelungen der Zivilprozessordnung sind zwingend zu beachten. Bei der gerichtlichen Begutachtung wird sehr viel Wert auf umfassendes Gehör aller Beteiligten sowie eine spürbare Allparteilichkeit gelegt. Die durch die Ausbildung zum Mediator erlernten Deeskalationstechniken wurden bereits in einigen Ortsterminen sehr erfolgreich angewandt und so eine sehr konstruktive Arbeitsatmosphäre sichergestellt.

Für folgende Gerichte sind seit 2000 Gutachten erstattet worden:

  • Oberlandesgericht Rostock
  • Landgericht Rostock
  • Landgericht Stralsund
  • Landgericht Neubrandenburg
  • Landgericht Oldenburg
  • Landgericht Hamburg
  • Landgericht Wiesbaden
  • Landgericht Zwickau
  • Landgericht Gießen
  • Landgericht Schwerin
  • Finanzgericht Münster
  • Amtsgericht Bad Doberan
  • Amtsgericht Rostock
  • Amtsgericht Greifswald
  • Amtsgericht Bergen
  • Landgericht Düsseldorf
  • Amtsgericht Hagen
Kontakt
Dipl.-Ing. A. Krüger
ö.b.u.v. Sachverständiger
für Schäden und Gebäuden,
Holzschutzsachverständiger,
Brandschutzplaner
Hochsilo, Am Gutshaus 4
18184 Klein Kussewitz
 
Ekrueger-im-silo@web.de
M0171 8330100
T038202 44800
F038202 44801